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Digitalisierungsrichtlinie

Directiva de digitalización

Digitalisierungsrichtlinie

Im Staatsanzeiger vom 9. Mai 2023 wird das Gesetz 11/2023 vom 8. Mai über die Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union über die Zugänglichkeit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die Migration hochqualifizierter Personen, die Besteuerung und die Digitalisierung notarieller und standesamtlicher Handlungen veröffentlicht, mit dem das Gesetz 12/2011 vom 27. Mai über die zivilrechtliche Haftung für nukleare oder durch radioaktive Stoffe verursachte Schäden geändert wird.

Die in diesem Gesetz vorgestellten Änderungen sind durch die notwendige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 motiviert, die die Richtlinie (EU) 2017/1132, bekannt als “Richtlinie zur Digitalisierung von Unternehmen” oder “Richtlinie über digitale Werkzeuge”, ändert.

Mit der Änderung des Gesetzes über Kapitalgesellschaften (TRLSC) wird der Prozess der Digitalisierung von Unternehmen auf europäischer Ebene fortgesetzt. Dies betrifft vor allem die Gründung von Kapitalgesellschaften mit Kapitaleinlagen, die vollständig online erfolgen kann, ohne dass ein persönliches Erscheinen vor einem Notar erforderlich ist, sowie deren nachfolgende oder aufeinanderfolgende Handlungen, die Online-Einreichung der für diese Vorgänge erforderlichen Dokumente, die Möglichkeit, eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen und einzutragen, die vollständig online erfolgen kann, und den Betrieb der Handelsregister. All dies geschieht mit Hilfe von standardisierten Formularen, wie es im europäischen Rahmen üblich ist.

Interessant an der Änderung des Notariatsgesetzes (LN) ist die Regelung des elektronischen Protokolls, ohne dass das physische Protokoll verschwindet, und die Möglichkeit, authentische elektronische Kopien, die mit einer elektronischen Signatur autorisiert sind, unter den gleichen Bedingungen wie Papierkopien auszustellen, wobei Kopien auch durch elektronisches Erscheinen im elektronischen Büro des Notars angefordert werden können und diese elektronischen Kopien mit einer CSV versehen werden. Einfache Kopien können auf dieselbe Weise ausgestellt werden.

Im Einklang mit der Reform der TRLSC steht die Einführung des neuen Artikels 17 ter LN. Er sieht die Möglichkeit vor, bei bestimmten Rechtshandlungen oder -geschäften, wie im Artikel selbst angegeben, die Urkunde per Videokonferenz zu vollstrecken und zu genehmigen. Dieses System ist jedoch fakultativ, da der Notar es ablehnen kann, wenn die in der LN festgelegten Bedingungen nicht erfüllt sind.

Die Auswirkungen auf das Notariats- und Registerwesen sind beachtlich, da sie sich auf die Grundbücher, das Handels- und das Mobiliarregister sowie auf die Gründung von Gesellschaften und das Notariatsgesetz auswirken.

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