15 Feb Rechte der Mieter
Änderung der Vertragsklauseln für die Vermietungen
Die verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Pandemie haben dazu geführt, dass eine Vielzahl von Unternehmern und Selbständigen nicht in der Lage sind, die ordentlichen Ausgaben zu bestreiten, die für ihre Tätigkeit anfallen, da ihre Einnahmen erheblich zurückgegangen sind. Gemäß dem Rechtsgrundsatz “rebus sic stantibus”, d.h. eine außergewöhnliche Änderung der Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herrschten, können die Bedingungen des Vertrags verändert werden.
In der Praxis fassen unsere Gerichte Beschlüsse, die die Mietzahlungen reduzieren, um das Überleben vieler Akteure zu ermöglichen, die nach den Mietbedingungen, die zwischen Mietern und Wohneigentümern vereinbart wurden, zur Aufgabe ihre Tätigkeit gezwungen wären.
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