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Von Fluggesellschaften verursachte schäden

PERJUICIOS OCASIONADOS POR LAS COMPAÑIAS AÉREAS

Von Fluggesellschaften verursachte schäden

WAS GESCHIEHT MIT DEM GEPÄCK?

Der Luftverkehr ist naturgemäß grenzüberschreitend, so dass wesentliche Aspekte seiner Regulierung in internationalen und EU-Verordnungen festgelegt sind. So sind die Rechte der Fluggäste festgelegt in:

– Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

– Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen.

– 2001/539/EG: Beschluss des Rates vom 5. April 2001 über den Abschluss des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) durch die Europäische Gemeinschaft.

Da wir uns in der Sommer- und Ferienzeit befinden, ist es wichtig zu überlegen, wie wir reisen werden. In vielen Fällen kann das Reisen mit dem Flugzeug zu einer echten Herausforderung werden und uns sogar zur Verzweiflung bringen, vor allem wenn die Fluggesellschaft, mit der wir uns für eine Reise entschieden haben, uns einen Schaden zufügt. In diesen Fällen müssen wir uns über unsere Rechte als Fluggäste im Klaren sein:

  1. Das Recht auf Informationen über unseren Flug. Deshalb muss die Fluggesellschaft ein Formular über die Rechte der Fluggäste aushändigen.
  2. Recht auf Betreuung oder Recht auf Hilfe. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, ausreichend Essen und Trinken, zwei Telefongespräche oder E-Mail-Zugang sowie Transport und Hotelunterbringung anzubieten und zu gewährleisten, falls erforderlich.
  3. Das Recht auf Rückerstattung des Flugpreises oder auf anderweitige Beförderung, immer nach Wahl des Fluggastes.
    Das Recht auf Entschädigung, d.h. das Recht auf Schadensersatz.
    Fälle, in denen eine Entschädigung, d. h. das Recht auf eine obligatorische Entschädigung, möglich ist, sind

-Annullierung und Verspätung von Flügen.

-Verpasster Anschlussflug.

-Überbuchung oder Verweigerung der Beförderung.

-Wechsel der Klasse in der Flugzeugkabine.

In diesen Fällen sind pro Fluggast folgende Beträge zu zahlen:

  1. 250 € für Flüge bis zu 1500 km.
  2. 400 € für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 km.
  3. 600 € für alle Flüge, die nicht unter a und b fallen.
    Das oben erwähnte Übereinkommen von Montreal zielt darauf ab, einheitliche Rechtsvorschriften zur Regelung der Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Schäden an Fluggästen, Gepäck und Gütern, in diesem Fall bei internationalen Flügen, festzulegen.

Bei Zerstörung, Verlust und Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck ist die Fluggesellschaft für die Reparatur oder Wiederherstellung des verursachten Schadens verantwortlich.

Daher muss jede Unregelmäßigkeit am Gepäck vor Verlassen des Flughafens unverzüglich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden.

Nach dieser Meldung wird ein Bericht über die Unregelmäßigkeit des Gepäcks (Baggage Irregularity Report, PIR) ausgestellt, von dem der Fluggast eine Kopie erhält. Dieses Dokument ist obligatorisch und unerlässlich für die Geltendmachung von Ansprüchen bei Verlust, Verspätung oder Zerstörung des Gepäcks.

Das Montrealer Übereinkommen selbst legt die Fristen für diese Ansprüche in den verschiedenen Fällen fest:

  1. 7 Tage ab Erhalt des Gepäcks im Falle einer Beschädigung des Gepäcks.
  2. 21 Tage ab Erhalt des Gepäcks im Falle einer Verspätung.
  3. Bei Verlust des Gepäcks gibt es keine Frist.
    In diesen Fällen ist zu bedenken, dass die Entgegennahme des Gepäcks ohne Widerspruch des Fluggastes bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung begründet, dass das Gepäck in gutem Zustand und gemäß dem Beförderungsdokument ausgeliefert wurde.

In Fällen, in denen die Probleme mit den Fluggesellschaften nicht gelöst werden können, besteht die Möglichkeit, seine Rechte gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats gerichtlich geltend zu machen.

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